Gefördert durch Zuschüsse der Agentur für Arbeit mit dem Zweck Kündigungen älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu vermeiden, forcierte vor allem der wirtschaftliche Einbruch ein Ansteigen der Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern über 55 Jahren.
Für alle Arbeitnehmer dieses Personenkreises, die vor dem 31.12.09 ihre Arbeitszeit halbiert haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, erhält der Arbeitgeber eine Förderung der Agentur für Arbeit. Als betriebswirtschaftliches Instrument überlegt eingesetzt, verringert die Altersteilzeit den Fachkräftemangel. Die Arbeitszeit darf mit dem Arbeitnehmer vertraglich flexibel gestaltet werden, somit können die älteren Teilzeitkräfte der Kompetenzpool eines Unternehmens sein, für Projektzeiten in Vollzeit eingesetzt werden oder auch für die Aus- und Weiterbildung von Nachwuchskräften.
Arbeitnehmer in Altersteilzeit sind durch die bessere Erholung in ihrer Freizeit am Arbeitsplatz belastbarer als viele Vollzeittätige gleichen Alters. Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er sich verstärkt seinen Hobbies widmen kann und somit auch ein Erlernen eines gesunden Freizeitverhaltens für das Rentnerdasein stattfindet. Durch diesen eher stufenweisen Übergang vom Erwerbsleben in die Zeit ohne berufliche Tätigkeit fällt der Abschied vom Arbeitsplatz leichter.